Whistleblowing
Seit kurzem ist es für Unternehmen wie die Holiday Service GmbH verpflichtend, ein sogenanntes „Whistleblowing-Verfahren“ vorzusehen. Das bedeutet, dass bestimmte Rechtswidrigkeiten nun unkompliziert über interne Kanäle gemeldet werden können (Rechtswidrigkeiten im Sinne des GvD 231/01). Ihre Meldungen können sowohl auf dem Postweg als auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem zuständigen Meldungsbeauftragten erfolgen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Rechtswidrigkeiten, die gemeldet werden können, wer berechtigt ist, eine solche Meldungen vorzunehmen sowie konkrete Anleitungen zum Meldungsverfahren: Whistleblowing (PDF)